RICHTIGE STÜTZLAST

Verteilen Sie die Ladung möglichst gleichmäßig, damit die Stützlast nicht den auf dem Produktetikett am Kupplungskopf angegeben Richtwert (in der Regel 50–80 kg) übersteigt. Eine zu hohe oder zu geringe Stützlast beeinträchtigt die Straßenlage und kann sogar dazu führen, dass Sie die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.

Die Stützlast ist die Kraft, die auf den Anhängerkupplungskopf einwirkt. Die optimale Stützlast – in der Regel zwischen 50 und 80 kg – ist in der Bedienungsanleitung, am Kupplungskopf und im Fahrzeugbrief angegeben.

 

SO MESSEN SIE DIE STÜTZLAST

Verwenden Sie eine spezielle Stützrad-Waage oder stellen Sie das Stützrad des vom Fahrzeug getrennten Anhängers auf eine Personenwaage.

Wenn die Stützlast zu gering ist, ist die Gewichtseinwirkung im hinteren Teil des Anhängers zu hoch. Das führt zu folgenden Problemen: 

• Das Gespann ist instabil und neigt eher zum Schlingern.
• Der Bremsweg verlängert sich.
• Die Reichweite des Abblendlichts verkürzt sich
• Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb verringert sich die Straßenhaftung.

Wenn die Stützlast zu hoch ist, ist die Gewichtseinwirkung im vorderen Teil des Anhängers zu hoch. Das führt zu folgenden Problemen: 
• Andere Fahrer werden selbst durch das Abblendlicht geblendet.
• Die Lenkung wird beeinträchtigt.
• Bei Fahrzeugen mit Vorderradantrieb verringert sich die Straßenhaftung.
 

VERTEILEN SIE DIE LAST MÖGLICHST GLEICHMÄSSIG

Positionieren Sie schwere Lasten direkt auf oder knapp vor der Achse (den Rädern) auf dem Anhänger.

Richtig! Eine gleichmäßig verteilte Last führt zur korrekten Stützlast.

Falsch! Bei einer überhöhten Gewichtseinwirkung im hinteren Teil des Anhängers ist die Stützlast zu gering. Das Kupplungssystem wird von der Deichsel nach oben gedrückt, und die Hinterräder des Zugfahrzeugs werden angehoben. Dies erhöht die Gefahr des Schlingerns, durch das Sie die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.

Falsch! Bei einer überhöhten Gewichtseinwirkung im vorderen Teil des Anhängers ist die Stützlast zu groß, und die Vorderräder des Zugfahrzeugs verlieren Straßenhaftung.